Finanzen

US-Dividenden ohne 30% Verlust: DA-1, W-8BEN, Doppelbesteuerung

Wer als Schweizer Anleger in US-Aktien wie Microsoft, Johnson & Johnson oder Realty Income investiert, freut sich auf die Quartalsdividende – und stellt beim ersten Blick aufs Konto fest, dass ein erheblicher Teil schon weg ist. 30 Prozent US-Quellensteuer wandern an den IRS. Das muss nicht so bleiben. Wer die richtigen Formulare ausfüllt und in der Steuererklärung die richtigen Felder ankreuzt, holt sich mindestens 15 Prozent zurück. Hier ist der Weg, Stand 2026.

Wie die 30 Prozent zustande kommen – und warum sie 15 sein dürften

Die USA besteuern alle Dividenden, die ins Ausland fliessen, an der Quelle. Der Standardsatz beträgt 30 Prozent. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und den USA reduziert diesen Satz für in der Schweiz steuerlich ansässige Privatpersonen aber auf 15 Prozent. Bedingung: Die Schweizer Bank meldet dem US-Verwahrer (in der Regel DTC), dass der wirtschaftlich Berechtigte in der Schweiz domiziliert ist.

In der Praxis stellen Schweizer Banken – PostFinance, ZKB, Swissquote, IBKR Schweiz – ihren Kundinnen und Kunden ein Formular W-8BEN zur Unterschrift. Dieses Formular bestätigt gegenüber dem US-Fiskus, dass der Kontoinhaber kein US-Steuerpflichtiger ist. Wer es unterschreibt, profitiert von der reduzierten Rate von 15 Prozent. Ohne W-8BEN bleibt es bei 30 Prozent – und mehr noch: viele Schweizer Broker verweigern dann den Handel mit US-Wertpapieren überhaupt.

Die zweiten 15 Prozent: das Formular DA-1

Nach Abzug der reduzierten 15 Prozent liegt das Geld auf dem Konto. Genau in diesem Moment greift Schweizer Steuerrecht: Die Dividende ist Bestandteil des steuerbaren Einkommens und wird in der Steuererklärung deklariert. Theoretisch droht eine Doppelbesteuerung, aber das DBA sieht vor, dass die Schweiz die 15 Prozent US-Quellensteuer auf die geschuldete Schweizer Steuer anrechnet.

Diese Anrechnung holt sich der Anleger nicht automatisch. Sie muss im Formular DA-1 beantragt werden – Bestandteil der ordentlichen Steuererklärung in fast allen Kantonen (Zürich, Bern, Aargau, St. Gallen, Luzern integrieren es direkt ins Steuerprogramm). Dort werden alle US-Dividenden mit Bruttobetrag, Quellensteuer und Wertschriftenbezeichnung aufgelistet. Das Steueramt rechnet die 15 Prozent als Steuergutschrift an. Wer dieses Formular ignoriert, schenkt dem amerikanischen Fiskus die volle Steuerlast.

Wichtig: Liegt das verbleibende Einkommen unter dem Schwellenwert von CHF 100 pro Jahr Quellensteuer, gilt eine Bagatellgrenze – die Anrechnung wird nicht gewährt. Bei einem Dividendendepot ab rund CHF 50’000 in US-Titeln ist diese Hürde aber schnell genommen.

Achtung Fonds: 12 Prozent statt 15

Wer US-Aktien nicht direkt, sondern über einen irischen ETF wie iShares Core S&P 500 (Ticker: CSPX) hält, hat einen anderen Mechanismus. Auf Fondsebene profitiert der Ire vom DBA Irland–USA und zahlt nur 15 Prozent. Diese Steuer lässt sich aber von der Schweizer Steuer nicht zurückfordern – sie ist verloren. Wer maximale Steuereffizienz will, hält US-Aktien direkt oder über einen US-domizilierten ETF (Ticker an US-Börsen, z. B. VTI oder VOO) bei einem Schweizer Broker. Dann greift der DA-1-Mechanismus voll.

Für Anleger mit Depotgrösse unter CHF 100’000 ist die zusätzliche Komplexität von US-ETFs oft nicht wert, weil sie unter das US-Erbschaftsteuer-Regime fallen. Über USD 60’000 in US-Domizil-Titeln drohen US-Erbschaftssteuern an die Erben. Für viele bleibt der irische ETF mit kleinem Renditeabstrich der pragmatischere Weg – einfach mit dem Bewusstsein, dass nicht jeder Steuerfranken zurückkommt.

Praxis-Checkliste für 2026

Drei Schritte reichen, um die 30-Prozent-Falle zu vermeiden: erstens beim Broker das W-8BEN unterschrieben und gültig haben (Gültigkeit drei Jahre, die meisten Banken erinnern automatisch), zweitens alle US-Dividenden mit Bruttobetrag und Quellensteuer in die Schweizer Steuererklärung über DA-1 eintragen, drittens die Steuerbescheinigung der Schweizer Bank prüfen, weil dort die anrechenbare Quellensteuer normalerweise schon kantonsgerecht ausgewiesen ist.

Wer noch ganz am Anfang steht und sich fragt, wie man Dividenden überhaupt sinnvoll im Schweizer Kontext aufbaut, findet einen guten Einstieg im Artikel Passives Einkommen 2026: Dividenden-ETFs für Schweizer Anleger. Dort geht es um Auswahl, Sparplan und Steuerstand – während dieser Beitrag den Spezialfall US-Quellensteuer abdeckt.

Fazit

Die 30-Prozent-Quellensteuer auf US-Dividenden ist kein Naturgesetz, sondern eine Bürokratie-Hürde. Mit gültigem W-8BEN sinkt sie auf 15 Prozent, mit dem DA-1-Antrag in der Steuererklärung kommen weitere 15 Prozent zurück – netto bleibt nur die Schweizer Einkommenssteuer auf die Dividende. Wer ein Dividendendepot betreibt und das Thema bisher ignoriert hat, sollte spätestens zur nächsten Steuererklärung handeln. Es ist eine der wenigen Gelegenheiten, bei denen Bürokratie tatsächlich Geld bringt.

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