Zwei Packungen, dieselbe Wirkung, zwei völlig verschiedene Wege: Das eine Medikament nimmt die Apothekerin aus der Selbstbedienung, für das andere braucht es ein Gespräch, und beim dritten heisst es «dafür brauchen Sie ein Rezept». Dahinter steckt kein Zufall, sondern ein System – die Abgabekategorien. Seit Anfang 2026 gelten dabei präzisierte Dokumentationsregeln, was für Kundinnen und Kunden spürbare Folgen hat.
Das System in vier Buchstaben
Arzneimittel werden in der Schweiz heute in vier Kategorien eingeteilt: A, B, D und E. Die frühere Kategorie C – rezeptfrei, aber nur in der Apotheke erhältlich – wurde 2019 aufgehoben und auf B und D verteilt.
Kategorie A umfasst verschreibungspflichtige Präparate, die grundsätzlich nur einmalig auf ärztliches Rezept abgegeben werden. Ein typisches Beispiel sind Antibiotika. Für eine Wiederholung braucht es ein neues Rezept.
Kategorie B ist ebenfalls verschreibungspflichtig, erlaubt aber den wiederholten Bezug auf dasselbe Rezept – etwa bei Blutdrucksenkern oder anderen Dauermedikationen.
Kategorie D ist nicht verschreibungspflichtig, verlangt aber eine Fachberatung. Diese Medikamente gibt es in Apotheke und Drogerie, jedoch nur nach einem Gespräch. Viele gängige Schmerz-, Erkältungs- und Magenmittel fallen hierunter.
Kategorie E sind frei verkäufliche Mittel, die auch im Detailhandel angeboten werden dürfen – etwa gewisse Vitaminpräparate oder einfache Teemischungen.
Die wichtigste Neuerung: Kategorie B ohne Rezept
Der praktisch bedeutsamste Punkt wird oft übersehen: Apothekerinnen und Apotheker dürfen bestimmte Arzneimittel der Liste B in eigener Fachverantwortung abgeben, also ohne ärztliches Rezept. Das betrifft insbesondere jene Präparate, die 2019 von der Kategorie C nach B umgeteilt wurden.
Voraussetzung ist keine blosse Formalität, sondern eine persönliche Vorabklärung: Die Fachperson beurteilt Symptome, Vorerkrankungen, weitere Medikamente und mögliche Warnzeichen, bevor sie abgibt. Genau deshalb kommen die Fragen zu Alter, Schwangerschaft oder anderen Arzneimitteln – sie sind rechtlich vorgeschrieben, nicht neugierig.
Neu ist, dass die Arzneimittelverordnung seit dem 1. Januar 2026 verbindlich festlegt, wie dieser Abgabeentscheid zu dokumentieren ist. Für die Kundschaft heisst das: Es kann etwas länger dauern und es werden mehr Angaben erfasst. Der Nutzen liegt in der Nachvollziehbarkeit – gerade bei Personen mit mehreren Medikamenten reduziert die Dokumentation das Risiko unbemerkter Wechselwirkungen.
Was das im Alltag bedeutet
Für den Apothekenbesuch lassen sich daraus drei praktische Punkte ableiten.
Erstens: Nicht jedes «rezeptfrei» ist gleich. Ein Mittel der Kategorie E dürfen Sie im Supermarkt einpacken, eines der Kategorie D bekommen Sie nur nach Beratung, und bei einem B-Präparat ohne Rezept entscheidet die Fachperson im Einzelfall. Ein Nein ist dann keine Schikane, sondern die Kehrseite derselben Kompetenz.
Zweitens: Bereiten Sie das Gespräch vor. Eine aktuelle Liste Ihrer Medikamente – inklusive Nahrungsergänzung und pflanzlicher Präparate – macht die Beurteilung schneller und sicherer. Wer regelmässig dieselbe Apotheke besucht, profitiert zusätzlich, weil die Dokumentation dort bereits vorliegt.
Drittens: Die Grenze zum Arztbesuch bleibt bestehen. Bei anhaltenden Beschwerden, hohem Fieber, unklaren Symptomen oder Kindern unter einem gewissen Alter verweist die Apotheke weiter – häufig über strukturierte Triage-Angebote. Wie das konkret abläuft, haben wir im Beitrag netCare in der Apotheke: Triage statt Hausarzt beschrieben.
Wo die Kategorien im Portemonnaie ankommen
Ein Nebeneffekt wird oft unterschätzt: Die Kategorie beeinflusst auch die Kostenübernahme. Kassenpflichtig ist nur, was auf der Spezialitätenliste steht – und das sind in erster Linie verschreibungspflichtige Präparate der Kategorien A und B, bezogen auf Rezept. Wer sich dasselbe Medikament ohne Rezept in Fachverantwortung der Apotheke abgeben lässt, zahlt es in der Regel selbst.
Das ist ein bewusster Abtausch: Sie sparen den Arzttermin und die Wartezeit, tragen dafür die Medikamentenkosten. Bei einem günstigen Generikum gegen eine Blasenentzündung kann sich das lohnen, bei einer Dauermedikation kaum. Fragen Sie im Zweifel direkt nach – die Apotheke kann beide Wege aufzeigen, samt Preis.
Warum die Einteilung überhaupt verschoben wird
Hinter den Kategorien steht eine gesundheitspolitische Abwägung: Wie viel Selbstverantwortung ist vertretbar, ohne Sicherheit zu verlieren? Die Tendenz der letzten Jahre geht klar in Richtung mehr Kompetenz für die Apotheke – begleitet von strengeren Anforderungen an Beratung und Dokumentation. Diskutiert werden weitere Lockerungen bei rezeptfreien Arzneimitteln, was die Rolle der Apotheke als erste Anlaufstelle weiter stärken dürfte.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das kürzere Wege bei alltäglichen Beschwerden – vorausgesetzt, die Beratung wird auch genutzt und nicht als Hürde empfunden.
Fazit
Die Buchstaben auf der Packung sind kein bürokratisches Detail, sondern eine Landkarte: Sie zeigen, wo Sie selbst entscheiden können, wo eine Fachperson mitentscheidet und wo die Ärztin gefragt ist. Wer beim nächsten Apothekenbesuch die Fragen als Teil der Leistung versteht statt als Formalität, holt aus derselben Packung mehr Sicherheit heraus.
Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine medizinische oder pharmazeutische Beratung im Einzelfall.