Finanzen

Genossenschaftsanteile: Dividende vom Mitmachen

Passives Einkommen muss nicht immer aus dem Börsendepot kommen. In der Schweiz gibt es eine typisch bodenständige Variante, die viele gar nicht auf dem Schirm haben: Anteilscheine von Genossenschaften. Wer Mitglied bei einer Raiffeisenbank, einer lokalen Elektrizitäts- oder Wassergenossenschaft oder einer Wohnbaugenossenschaft wird, zeichnet Anteilscheine – und erhält dafür in vielen Fällen eine jährliche Verzinsung. Kein Kursticker, keine Volatilität, dafür ein Stück gelebte Schweizer Wirtschaftstradition mit regelmässiger Ausschüttung.

Was ein Anteilschein eigentlich ist

Eine Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern, nicht anonymen Aktionären. Wer beitritt, zeichnet einen oder mehrere Anteilscheine zu einem festen Nennwert – häufig zwischen 200 und 500 Franken pro Schein. Dieses Kapital bleibt in der Genossenschaft gebunden und stärkt deren Eigenkapital. Als Gegenleistung räumt das Gesetz den Genossenschaften die Möglichkeit ein, das Anteilscheinkapital zu verzinsen. Die Höhe legt die Generalversammlung jährlich fest.

Anders als eine Aktie schwankt der Wert eines Anteilscheins nicht. Er wird zum Nennwert zurückgezahlt, wenn man austritt. Das bedeutet: kein Kursgewinn, aber auch kein Kursverlust. Der Ertrag steckt allein in der jährlichen Verzinsung – und die ist bei stabilen Genossenschaften erstaunlich verlässlich.

Raiffeisen als bekanntestes Beispiel

Am geläufigsten sind die Anteilscheine der lokalen Raiffeisenbanken. Wer Mitglied wird, kann Anteilscheine bis zu einem von der jeweiligen Bank festgelegten Höchstbetrag zeichnen. Viele Raiffeisenbanken verzinsen dieses Kapital jährlich, wobei der Satz je nach Bank und Geschäftsjahr variiert und von der Generalversammlung beschlossen wird. Dazu kommen häufig Mitgliedervorteile wie vergünstigte Kontoführung, kostenlose Museums- oder Veranstaltungseintritte und Rabatte.

Auch abseits der Banken gibt es solche Modelle: Elektrizitäts- und Wassergenossenschaften auf dem Land, Wohnbaugenossenschaften in den Städten oder landwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Bei Wohnbaugenossenschaften steht meist nicht die Verzinsung im Vordergrund, sondern der Zugang zu günstigem Wohnraum – der Anteilschein ist dort eher Eintrittskarte als Renditeobjekt. Wer den Cashflow-Gedanken verfolgt, richtet den Blick deshalb vor allem auf Bank- und Versorgungsgenossenschaften.

Chancen und die Sache mit der Liquidität

Der grösste Vorteil: Der Anteilschein ist ein ruhiges Investment. Der Nennwert steht fest, die Verzinsung ist über Jahre hinweg oft konstant, und man unterstützt eine regional verankerte Organisation. Das passt gut als defensiver Baustein neben schwankungsanfälligeren Anlagen wie Schweizer Dividendenaktien.

Doch es gibt Einschränkungen, die man kennen muss. Erstens ist ein Anteilschein nicht handelbar. Man kann ihn nicht an der Börse verkaufen, sondern nur durch Austritt aus der Genossenschaft zum Nennwert zurückgeben – oft mit Kündigungsfristen von mehreren Monaten oder gar Jahren. Das Kapital ist also gebunden. Zweitens ist die Verzinsung nicht garantiert: Läuft es schlecht, kann die Generalversammlung die Ausschüttung kürzen oder ganz streichen. Und drittens gibt es meist eine gesetzliche oder statutarische Obergrenze, wie viel Kapital eine einzelne Person zeichnen darf. Als Vehikel für grosse Vermögen taugt der Anteilschein deshalb nicht – wohl aber als solider, kleiner Ertragsbaustein.

Steuern: Verzinsung ist Einkommen

Steuerlich ist die Sache klar: Die Verzinsung von Genossenschaftsanteilen gilt als Vermögensertrag und ist als Einkommen steuerbar. In vielen Fällen wird darauf die Verrechnungssteuer von 35 Prozent erhoben, die man über die Steuererklärung zurückfordert – vergleichbar mit einer Dividende oder Kontozinsen. Der Nennwert der Anteilscheine selbst zählt zum steuerbaren Vermögen. Mitgliedervorteile wie Rabatte sind dagegen kein steuerbares Einkommen. Wer mehrere Anteilscheine hält, deklariert die jährliche Verzinsung wie jeden anderen Kapitalertrag auch.

Ein einfaches Rechenbeispiel: Wer für 15’000 Franken Anteilscheine zeichnet und darauf eine Verzinsung von beispielsweise zwei Prozent erhält, bekommt 300 Franken pro Jahr – steuerbar, aber ohne jedes Kursrisiko und mit zusätzlichen Mitgliedervergünstigungen obendrauf. Der effektive Satz schwankt von Genossenschaft zu Genossenschaft, weshalb sich der Vergleich lohnt.

Der erste Schritt

Genossenschaftsanteile sind kein Renditewunder, aber ein grundsolider, planbarer Baustein für alle, die einen Teil ihres Geldes ruhig und regional anlegen wollen. Der erste Schritt kostet nichts: Fragen Sie bei Ihrer lokalen Raiffeisenbank oder Ihrer Gemeinde-Elektrizitätsgenossenschaft nach den Konditionen für die Mitgliedschaft – wie hoch der Nennwert je Schein ist, welche Verzinsung zuletzt beschlossen wurde und welche Kündigungsfristen bei einem späteren Austritt gelten. Mit diesen drei Zahlen sehen Sie sofort, ob sich der Beitritt für Sie als ruhiger Ertragsbaustein lohnt.

Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung, sondern dient der allgemeinen Information. Anlageentscheide treffen Sie eigenverantwortlich, im Zweifel mit einer Fachperson.

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