Finanzen

PK-Bezug bei Selbständigkeit: die Regeln 2026

Der Schritt in die Selbständigkeit ist ein Wendepunkt – und einer der wenigen Momente, in denen sich das Guthaben aus der zweiten Säule vorzeitig in bar beziehen lässt. Für viele ist das verlockend: Das angesparte Kapital könnte die Anfangsinvestitionen decken oder als Reserve dienen. Doch der Barbezug ist an klare Voraussetzungen geknüpft, und was hier entschieden wird, prägt die Altersvorsorge auf Jahrzehnte. Ein nüchterner Blick auf die Regeln lohnt sich, bevor der Antrag ausgefüllt ist.

Wann ein Barbezug überhaupt möglich ist

Grundvoraussetzung ist, dass Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit als Haupterwerb aufnehmen und dadurch nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstehen. Genau dieser Punkt wird oft missverstanden: Wer eine AG oder GmbH gründet, gilt sozialversicherungsrechtlich als Angestellter der eigenen Firma – und ist damit weiterhin BVG-pflichtig. Der Barbezug ist in diesem Fall ausgeschlossen. Möglich ist er nur bei echter Selbständigkeit, also mit einer Einzelfirma oder als Teilhaber einer Personengesellschaft.

Den entscheidenden Nachweis liefert die AHV-Ausgleichskasse: Sie muss Sie als selbständigerwerbend anerkennen. Diese Bestätigung im Original verlangt die Freizügigkeitseinrichtung zwingend, häufig ergänzt durch weitere Belege wie einen Handelsregisterauszug. Der Antrag auf Barauszahlung muss innert eines Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden, und ausbezahlt wird frühestens einen Tag nach dem Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung.

Ehepartner und Sperrfristen beachten

Wer verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt, kann nicht allein entscheiden. Für den Barbezug braucht es die schriftliche Zustimmung des Ehepartners, und dessen Unterschrift muss amtlich beglaubigt werden. Das ist kein bürokratisches Ärgernis, sondern ein bewusster Schutz: Das Vorsorgeguthaben gilt als gemeinsame Absicherung der Familie.

Ein zweiter Punkt betrifft frühere Einkäufe. Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse, die weniger als drei Jahre zurückliegen, dürfen nicht in bar bezogen werden. Der betroffene Betrag wandert stattdessen auf ein Freizügigkeitskonto und bleibt gebunden. Wer also kurz vor der Selbständigkeit noch grössere Einkäufe getätigt hat, sollte diese Sperrfrist einrechnen, um keine böse Überraschung zu erleben.

Was der Bezug steuerlich und langfristig kostet

Der Barbezug löst eine Steuer aus. Die Kapitalauszahlung wird getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Vorsorgetarif besteuert – trotzdem kann bei grösseren Guthaben ein spürbarer Betrag zusammenkommen, dessen Höhe je nach Wohnkanton stark variiert. Weit schwerer wiegt aber der langfristige Effekt: Jeder bezogene Franken fehlt später als Alterskapital, inklusive der Zinsen und des Zinseszinses, die er über die Jahre erwirtschaftet hätte. Aus einem heute bezogenen Betrag wird über zwanzig oder dreissig Jahre ein Vielfaches an entgangener Vorsorge.

Deshalb ist der Barbezug selten die beste Option, nur weil er möglich ist. Wer das Kapital nicht zwingend fürs Geschäft braucht, kann es auf einem Freizügigkeitskonto parken oder in einem Freizügigkeitsdepot investieren – dort bleibt es gebunden, wächst aber weiter und ist gegen den Zugriff im Alltag geschützt. Als Selbständiger können Sie sich zudem freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen und so den Aufbau fortsetzen. Eine verwandte Überlegung, nämlich wann sich der Vorbezug aus der Säule 3a für die Selbständigkeit lohnt, behandelt unser Beitrag Säule 3a Vorbezug: Wenn Selbständigkeit ruft.

Der konkrete Ablauf

Praktisch läuft es in dieser Reihenfolge: Zuerst melden Sie sich bei der AHV-Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an und warten deren Anerkennung ab. Mit dieser Bestätigung wenden Sie sich an Ihre Pensionskasse oder Freizügigkeitseinrichtung und fordern das Antragsformular für die Barauszahlung an. Sie füllen es aus, holen bei Verheirateten die beglaubigte Zustimmung des Partners ein und reichen alles mit den Nachweisen ein. Rechnen Sie einige Wochen Bearbeitungszeit ein und klären Sie vorab beim Steueramt, welche Kapitalleistungssteuer anfällt – so vermeiden Sie eine Liquiditätslücke.

Fazit

Der Barbezug der Vorsorgeleistung bei Selbständigkeit ist ein mächtiges, aber endgültiges Instrument. Er setzt echte Selbständigkeit, die Anerkennung der AHV und – bei Verheirateten – die Zustimmung des Partners voraus, und er ist steuerlich wie vorsorgetechnisch teuer. Bevor Sie das Geld aus der Kasse holen, sollten Sie ehrlich prüfen, ob Ihr Geschäft es wirklich braucht oder ob das Kapital gebunden weiterarbeiten kann. Ein Gespräch mit einer Fachperson vor der Anmeldung ist gut investierte Zeit.

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Vorsorge- oder Steuerberatung.

Blog: https://www.coremind.ch/wordpress/ · Autor: Mike Neuburger

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