Finanzen

1e-Vorsorgepläne: die Kader-PK ab 144’060

Wer in der Schweiz mehr verdient, stösst irgendwann auf eine wenig bekannte, aber wichtige Vorsorge­form: die sogenannten 1e-Pläne. Sie gelten für Lohnanteile über CHF 144’060 (Stand 2026, das anderthalb­fache des oberen BVG-Grenzbetrags) und geben Kaderangestellten Wahl­freiheit bei der Anlage­strategie – mit allen Chancen und Risiken, die das mit sich bringt. Dieser Beitrag erklärt, was 1e ist, wer davon profitiert und welche Stolper­fallen vor der Annahme einer 1e-Police lohnen, durchdacht zu werden.

Was «1e» überhaupt bedeutet

Der Begriff stammt aus Artikel 1e der BVV 2 (Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden­vorsorge). Demnach darf eine Vorsorge­einrichtung im über­obligatorischen Bereich – also für Lohnanteile über dem oberen BVG-Grenzbetrag von aktuell CHF 96’040 – maximal zehn Anlage­strategien zur Auswahl stellen. Der Versicherte wählt selbst, von «risikoarm Cash» bis «aktienlastig 75 % Equity». Verluste und Gewinne werden 1:1 dem individuellen Vorsorgekapital zugerechnet. Es gibt keinen Mindest­zinssatz wie im BVG-Obligatorium, und es gibt keine Solidarität mit anderen Versicherten.

In der Praxis nutzen Arbeitgeber 1e-Pläne meist für Löhne ab CHF 144’060 – die untere Grenze des Lohnsegments, in dem 1e zulässig ist. Anbieter sind etwa PensExpert, Liberty, Avadis, Independent oder kantonale Vorsorge­einrichtungen mit 1e-Sammelstiftungen.

Wer profitiert – und wer nicht

1e lohnt sich tendenziell für Personen, die drei Bedingungen erfüllen:

1. Hoher Lohn­anteil über CHF 144’060 – sonst wird das Vorsorge­kapital im 1e zu klein, als dass die Wahlmöglichkeit einen Effekt hätte.

2. Lange Restlaufzeit (mindestens 10 Jahre bis zur Pensionierung) – bei einer aktienlastigen Strategie kompensiert die Zeit kurzfristige Schwankungen.

3. Risikoaffinität und Anlage­wissen – wer Aktien­kurse psychisch nicht aushält, ist im 1e schlecht aufgehoben. Es gibt keinen Rück­versicherer, der schlechte Jahre auffängt.

Wer kurz vor der Pensionierung ist, sollte das 1e-Kapital eher konservativ wählen oder ganz von 1e abraten lassen – ein Drawdown von 25 % drei Jahre vor der Pension lässt sich kaum mehr aufholen.

Steuerlich ein Killer-Vehikel – mit Bedingungen

Der grosse Pluspunkt: 1e-Beiträge sind voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % schlagen CHF 20’000 Jahres­beitrag mit CHF 7’000 Steuer­ersparnis pro Jahr zu Buche. Auch freiwillige Einkäufe in 1e sind möglich – mit den gleichen Sperr­fristen wie bei jedem PK-Einkauf (drei Jahre vor Kapitalbezug nach Art. 79b Abs. 3 BVG).

Aber: 1e wird beim Austritt aus dem Arbeitgeber immer als Kapital ausbezahlt (nicht als Rente). Damit greift einmalig der reduzierte Kapital­auszahlungs-Tarif des Wohnorts – attraktiv, aber kantonal sehr unterschiedlich. Zug, Schwyz, Appenzell-Innerrhoden sind günstig, Genf, Basel-Stadt, Bern eher hoch. Wer kurz vor Pensionierung umzieht, sollte das vorab durchrechnen. Mehr Hintergrund liefert unser Beitrag PK-Kapitalbezug und Wohnortwahl – Kantonsvergleich und Staffelung.

Was beim Stellenwechsel passiert

Hier liegt die wichtigste Falle. Verlässt man den Arbeitgeber, muss das 1e-Kapital in eine neue 1e-Lösung beim nächsten Arbeitgeber oder auf ein Freizügigkeits­konto transferiert werden – mit der aktuell gehaltenen Strategie (also dem aktuellen Marktwert). Liegt der Markt schlecht, kristallisiert sich der Verlust. Im klassischen BVG mit Garantieverzinsung wäre das nicht passiert.

Wer einen Stellenwechsel plant, sollte deshalb spätestens 12 bis 18 Monate vor dem Wechsel die 1e-Strategie defensiver einstellen, falls die Aktien­quote hoch war. So nimmt man Schwankungen aus dem Schlussspurt heraus. Vergessen es Versicherte, ist das einer der häufigsten unangenehmen Überraschungen mit 1e.

Sicherheits­fonds-Schutz: hier nicht

Anders als bei klassischen PK-Vermögen greift der Sicherheits­fonds BVG bei 1e nicht im selben Umfang. Die individuell zugewiesenen Vermögens­werte sind segregierte Konten – der Schutz besteht eher gegen Insolvenz der Sammelstiftung selbst, nicht gegen Markt­verluste. Wer hohe 1e-Guthaben hat, sollte deshalb die Bonität der Vorsorge­einrichtung jährlich prüfen (Deckungsgrad, Anlage­reglement, Auditbericht).

Fazit: Kraftvolles Vehikel, aber nichts für Anlage-Anfänger

1e-Vorsorgepläne sind für Schweizer Kaderangestellte mit langem Anlagehorizont eines der attraktivsten Vorsorge­instrumente – tiefere Verwaltungs­kosten als 3a-Apps, höhere Aktien­quoten möglich, voller Steuer­abzug. Aber sie verlangen Disziplin, Marktverständnis und eine klare Strategie für den Tag X (Stellenwechsel oder Pensionierung).

Nächster Schritt: Frage bei deinem Arbeitgeber an, ob ein 1e-Plan angeboten wird, welche Strategien zur Wahl stehen und welche Gebühren anfallen. Verlange das Anlagereglement – und vergleiche die TER (Total Expense Ratio) mit den Werten deiner Säule 3a. Erst dann entscheiden.

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