Wer in der Schweiz mehr verdient, stösst irgendwann auf eine wenig bekannte, aber wichtige Vorsorgeform: die sogenannten 1e-Pläne. Sie gelten für Lohnanteile über CHF 144’060 (Stand 2026, das anderthalbfache des oberen BVG-Grenzbetrags) und geben Kaderangestellten Wahlfreiheit bei der Anlagestrategie – mit allen Chancen und Risiken, die das mit sich bringt. Dieser Beitrag erklärt, was 1e ist, wer davon profitiert und welche Stolperfallen vor der Annahme einer 1e-Police lohnen, durchdacht zu werden.
Was «1e» überhaupt bedeutet
Der Begriff stammt aus Artikel 1e der BVV 2 (Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge). Demnach darf eine Vorsorgeeinrichtung im überobligatorischen Bereich – also für Lohnanteile über dem oberen BVG-Grenzbetrag von aktuell CHF 96’040 – maximal zehn Anlagestrategien zur Auswahl stellen. Der Versicherte wählt selbst, von «risikoarm Cash» bis «aktienlastig 75 % Equity». Verluste und Gewinne werden 1:1 dem individuellen Vorsorgekapital zugerechnet. Es gibt keinen Mindestzinssatz wie im BVG-Obligatorium, und es gibt keine Solidarität mit anderen Versicherten.
In der Praxis nutzen Arbeitgeber 1e-Pläne meist für Löhne ab CHF 144’060 – die untere Grenze des Lohnsegments, in dem 1e zulässig ist. Anbieter sind etwa PensExpert, Liberty, Avadis, Independent oder kantonale Vorsorgeeinrichtungen mit 1e-Sammelstiftungen.
Wer profitiert – und wer nicht
1e lohnt sich tendenziell für Personen, die drei Bedingungen erfüllen:
1. Hoher Lohnanteil über CHF 144’060 – sonst wird das Vorsorgekapital im 1e zu klein, als dass die Wahlmöglichkeit einen Effekt hätte.
2. Lange Restlaufzeit (mindestens 10 Jahre bis zur Pensionierung) – bei einer aktienlastigen Strategie kompensiert die Zeit kurzfristige Schwankungen.
3. Risikoaffinität und Anlagewissen – wer Aktienkurse psychisch nicht aushält, ist im 1e schlecht aufgehoben. Es gibt keinen Rückversicherer, der schlechte Jahre auffängt.
Wer kurz vor der Pensionierung ist, sollte das 1e-Kapital eher konservativ wählen oder ganz von 1e abraten lassen – ein Drawdown von 25 % drei Jahre vor der Pension lässt sich kaum mehr aufholen.
Steuerlich ein Killer-Vehikel – mit Bedingungen
Der grosse Pluspunkt: 1e-Beiträge sind voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % schlagen CHF 20’000 Jahresbeitrag mit CHF 7’000 Steuerersparnis pro Jahr zu Buche. Auch freiwillige Einkäufe in 1e sind möglich – mit den gleichen Sperrfristen wie bei jedem PK-Einkauf (drei Jahre vor Kapitalbezug nach Art. 79b Abs. 3 BVG).
Aber: 1e wird beim Austritt aus dem Arbeitgeber immer als Kapital ausbezahlt (nicht als Rente). Damit greift einmalig der reduzierte Kapitalauszahlungs-Tarif des Wohnorts – attraktiv, aber kantonal sehr unterschiedlich. Zug, Schwyz, Appenzell-Innerrhoden sind günstig, Genf, Basel-Stadt, Bern eher hoch. Wer kurz vor Pensionierung umzieht, sollte das vorab durchrechnen. Mehr Hintergrund liefert unser Beitrag PK-Kapitalbezug und Wohnortwahl – Kantonsvergleich und Staffelung.
Was beim Stellenwechsel passiert
Hier liegt die wichtigste Falle. Verlässt man den Arbeitgeber, muss das 1e-Kapital in eine neue 1e-Lösung beim nächsten Arbeitgeber oder auf ein Freizügigkeitskonto transferiert werden – mit der aktuell gehaltenen Strategie (also dem aktuellen Marktwert). Liegt der Markt schlecht, kristallisiert sich der Verlust. Im klassischen BVG mit Garantieverzinsung wäre das nicht passiert.
Wer einen Stellenwechsel plant, sollte deshalb spätestens 12 bis 18 Monate vor dem Wechsel die 1e-Strategie defensiver einstellen, falls die Aktienquote hoch war. So nimmt man Schwankungen aus dem Schlussspurt heraus. Vergessen es Versicherte, ist das einer der häufigsten unangenehmen Überraschungen mit 1e.
Sicherheitsfonds-Schutz: hier nicht
Anders als bei klassischen PK-Vermögen greift der Sicherheitsfonds BVG bei 1e nicht im selben Umfang. Die individuell zugewiesenen Vermögenswerte sind segregierte Konten – der Schutz besteht eher gegen Insolvenz der Sammelstiftung selbst, nicht gegen Marktverluste. Wer hohe 1e-Guthaben hat, sollte deshalb die Bonität der Vorsorgeeinrichtung jährlich prüfen (Deckungsgrad, Anlagereglement, Auditbericht).
Fazit: Kraftvolles Vehikel, aber nichts für Anlage-Anfänger
1e-Vorsorgepläne sind für Schweizer Kaderangestellte mit langem Anlagehorizont eines der attraktivsten Vorsorgeinstrumente – tiefere Verwaltungskosten als 3a-Apps, höhere Aktienquoten möglich, voller Steuerabzug. Aber sie verlangen Disziplin, Marktverständnis und eine klare Strategie für den Tag X (Stellenwechsel oder Pensionierung).
Nächster Schritt: Frage bei deinem Arbeitgeber an, ob ein 1e-Plan angeboten wird, welche Strategien zur Wahl stehen und welche Gebühren anfallen. Verlange das Anlagereglement – und vergleiche die TER (Total Expense Ratio) mit den Werten deiner Säule 3a. Erst dann entscheiden.