Finanzen

13. AHV-Rente: Wer sie ab 2026 bezahlt

Die 13. AHV-Rente ist beschlossen und wird ausbezahlt – doch die Frage, wer sie finanziert, war lange offen. Im Sommer 2026 haben National- und Ständerat den Streit entschieden. Für alle Berufstätigen und Rentnerinnen ist das mehr als eine politische Randnotiz: Es geht darum, ob und wie sich Ihre Lohnabzüge, die Mehrwertsteuer und langfristig die Sicherheit der ersten Säule verändern. Ein nüchterner Überblick, ohne Alarm und ohne Beschönigung.

Was 2026 entschieden wurde

In den Schlussabstimmungen vom Juni 2026 einigten sich beide Kammern auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte. Der Normalsatz soll von 8,1 auf 8,5 Prozent steigen, der Sondersatz für Beherbergung von 3,8 auf 4,0 Prozent. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs – Lebensmittel, Medikamente, Bücher – bleibt bei 2,6 Prozent unverändert.

Umstritten war bis zuletzt, ob zusätzlich die Lohnbeiträge steigen sollen. Der Nationalrat lehnte einen Zuschlag von 0,2 Prozentpunkten auf die AHV-Lohnprozente äusserst knapp ab. Damit läuft die Finanzierung vorerst allein über den Konsum, nicht über den Lohn. Weil es sich um eine Verfassungsänderung handelt, hat das Volk das letzte Wort: Die Abstimmung ist für den 29. November 2026 vorgesehen. In Kraft treten dürfte die höhere Mehrwertsteuer deshalb frühestens 2028.

Warum es überhaupt Geld braucht

Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der Summe der während des Jahres ausgerichteten Altersrenten – vereinfacht eine zusätzliche Monatsrente pro Jahr. Das ist teuer: Für das erste Jahr sind rund 4,2 Milliarden Franken nötig. Weil die Zahl der Rentnerinnen und Rentner weiter steigt, wachsen die Kosten mit: 2030 dürften es etwa 4,5 Milliarden, 2040 rund 5,4 Milliarden Franken sein.

Die AHV funktioniert im Umlageverfahren – die heute Erwerbstätigen zahlen die heutigen Renten. Kommt eine dauerhafte Zusatzleistung dazu, muss auch die Einnahmenseite dauerhaft wachsen, sonst frisst sich das Defizit in den AHV-Fonds. Die beschlossene Mehrwertsteuererhöhung deckt allerdings nur einen Teil; die vollständige, langfristige Finanzierung bleibt eine offene Baustelle, die den Bundesrat in den nächsten Reformen weiter beschäftigen wird.

Was das für Sie konkret heisst

Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet ein um 0,4 Punkte höherer Mehrwertsteuersatz spürbar, aber moderat höhere Preise auf den meisten Einkäufen – der Grundbedarf bleibt ausgenommen. Für Arbeitnehmende ändert sich beim Lohnabzug nach heutigem Stand nichts, weil der Lohnprozent-Zuschlag vom Tisch ist. Für Rentnerinnen und Rentner ist die 13. Rente gesichert; sie wird jährlich einmal zusätzlich ausbezahlt und unterliegt wie die übrige AHV-Rente der Einkommenssteuer.

Wichtig ist die grössere Einordnung: Die 13. Rente verbessert die AHV-Leistung, verschärft aber den Reformdruck. Wie sich Ihre individuelle AHV-Rente zusammensetzt und weshalb der Umwandlungssatz in der zweiten Säule davon unberührt bleibt, lohnt sich getrennt zu betrachten. Details zur Auszahlung und zur steuerlichen Behandlung der Zusatzrente habe ich im Beitrag zur 13. AHV-Rente 2026: Auszahlung und Steuern beschrieben.

Mehrwertsteuer oder Lohnprozente – der Kern des Streits

Hinter der technischen Frage steckt eine Verteilungsdebatte. Eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer belastet alle Konsumierenden gleichmässig, also auch Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit tiefem Einkommen, die einen grösseren Teil ihres Geldes ausgeben. Befürworter halten dagegen, dass so auch die heutige Rentnergeneration mitzahlt, die von der 13. Rente direkt profitiert. Eine Finanzierung über Lohnprozente hätte die Last dagegen stärker auf die Erwerbstätigen verlagert und die Arbeitskosten erhöht. Der knappe Entscheid des Nationalrats gegen den Lohnzuschlag zeigt, wie fein die politische Waage hier austariert ist – und dass die Diskussion bei der nächsten AHV-Reform wieder aufflammen dürfte.

Der politische Fahrplan

Bis zur Volksabstimmung Ende November 2026 ist nichts endgültig. Lehnt das Stimmvolk die Mehrwertsteuererhöhung ab, muss der Bundesrat eine neue Finanzierungslösung vorlegen – die Rente selbst bleibt trotzdem geschuldet. Nimmt das Volk an, tritt die Erhöhung gestaffelt in Kraft. Beobachten lohnt sich zudem die parallel laufende Debatte über die generelle AHV-Stabilisierung, die über 2030 hinaus ohnehin ansteht.

Der nächste Schritt

Sie müssen jetzt nichts unternehmen – aber Sie können sich vorbereiten. Bestellen Sie bei Ihrer Ausgleichskasse einen aktuellen Kontoauszug und lassen Sie eine Rentenvorausberechnung erstellen. So wissen Sie, mit welcher AHV-Rente Sie rechnen können, wie die 13. Rente sie ergänzt und wo allfällige Beitragslücken Ihre spätere Leistung schmälern. Wer seine Zahlen kennt, kann die politischen Entscheide gelassener verfolgen – und die eigene Vorsorge über die zweite und dritte Säule gezielt ergänzen.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Vorsorge- oder Steuerberatung.

Blog: https://www.coremind.ch/wordpress/ · Autor: Mike Neuburger

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